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Kapital & Arbeit: Streit um Berichterstattung

Edeka-Baur droht – und schweigt

12. Juli 2021 | Es kommt nicht alle Tage vor, dass einem Journalisten derart umfangreiche Schreiben ins Haus flattern. Auf insgesamt 64 Seiten beschwerte sich eine Kölner Medienkanzlei über meine Berichterstattung zum Konflikt rund um die Gründung eines Betriebsrats …

Als Journalist ist man so einiges gewöhnt. Zum Beispiel, dass Artikel, die viel Rechercheaufwand beanspruchten, trotz ihrer vermuteten gesellschaftlichen Brisanz niemanden interessieren. Dass stattdessen Randbemerkungen Leute in Rage versetzen. Oder dass unangenehme Enthüllungen Protest hervorrufen. So was freut einen, schließlich schreibt man, um eine Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema zu bewirken.

Dabei sind die Reaktionen höchst unterschiedlich. Auf einen Text im Regionalmagazin Nebelhorn Anfang der 1980er Jahren zum Beispiel reagierte ein Konstanzer Immobilienbesitzer mit einer siebzehn Punkte umfassenden Gegendarstellung – und einer Strafanzeige wegen «Volksverhetzung». Die beanstandeten Behauptungen stimmten jedoch, wie die Polizei nach ihren Ermittlungen bestätigte.

In einem anderen Fall erwog der damalige Besitzer einer italienischen Motorradfabrik ebenfalls eine Strafanzeige, weil in meiner Sozialreportage der Umgang mit einem Arbeiter thematisiert worden war. Statt einer (wenig aussichtsreichen) Klage entzog er leider dem Magazin Der Tourenfahrer, das die Geschichte veröffentlicht hatte, alle Werbeanzeigen. Souveräner agierte ein Schweizer Versicherungskonzern auf meine Artikelserie in der Wochenzeitung WOZ, die darlegte, wie miserabel das Unternehmen mit den Beschäftigten in einer neu erworbenen britischen Firma umsprang: Er korrigierte – zur Freude der britischen GewerkschafterInnen – seinen Umgang mit den Angestellten.

Nicht alle jedoch ziehen solche Lehren aus Kritik. Und so erreichten uns am 26. April 2021 Schreiben von der Medienkanzlei Brost Claßen. Sie waren gerichtet an Hendrik Riemer, den Vorsitzenden des Vereins seemoz e.v. (der seemoz herausgibt), und an mich, den Verfasser von zwei seemoz-Artikeln über einen Konflikt zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Lebensmittelhändler Edeka Baur. Der erste Beitrag (erschienen am 1. April) befasste sich mit der Auseinandersetzung vor, während und nach einer Betriebsratsgründung in der Konstanzer Edeka-Filiale Bodanstraße. Der zweite (veröffentlicht am 20. April) beschäftigte sich mit einem von der Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht Radolfzell eingeleiteten Verfahren, das die Betriebsratswahl vom Januar 2021 für unwirksam erklärt sollte – und dafür sorgte, dass der Betriebsrat seinen Rücktritt und eine Neuwahl ankündigte.

Im Südkurier mit Bild

In den Schreiben teilte Anwalt Jörn Claßen erstens mit, dass er im Auftrag des Unternehmens von Jürgen Norbert Baur, des stellvertretenden Bodanstraßen-Marktleiters Johannes Schneider und des (Noch-)Betriebsrats der Edeka-Bodanstraße handele. Zweitens führte er an, dass die beiden seemoz-Artikel «zahlreiche Falschbehauptungen und falsche Verdächtigungen» enthalten würden, zu denen «unsere Mandantin nicht einmal angehört» worden sei. Drittens forderte Claßen eine Unterlassungserklärung sowie die Löschung der beanstandete Texte. Und viertens verlangte die Kanzlei eine Kostenerstattung für ihren Aufwand in Höhe von insgesamt 6920,46 Euro.

Konkret beanstandete der Anwalt neun Punkte. Unter anderem sei unwahr

– dass Lohnerhöhungen nicht die Regel sind,

– dass sich Belegschaftsmitglieder zuerst an einer Kandidatur für die Betriebsratswahl interessiert gezeigt hätten, sich dann aber zurückzogen,

– dass Beförderungen in Aussicht gestellt worden waren, wenn Beschäftigte auf der unternehmensnahen Wahlliste «Future» kandidieren.

Zudem monierte er, dass der stellvertretende Marktleiter Johannes Schneider im seemoz-Bericht namentlich genannt worden war, wodurch dessen Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien – dabei hatte der Südkurier bereits am 17. März über ihn berichtet, sogar mit Bild. Nicht in Abrede stellte die Kölner Kanzlei unter anderem, dass ein leitender Angestellter, der sich im Vorfeld für einen Betriebsrat eingesetzt hatte, unmittelbar nach Bekanntgabe des geplanten Betriebsratsgründung entlassen wurde. Unbeanstandet blieb auch die Aussage, dass das Unternehmen die Beschäftigten unter Tarif entlohnt.

Wer schadet dem Ansehen der Presse?

Ein zentraler Vorwurf in den anwaltlichen Schreiben war, seemoz habe sich einer «Verdachtsberichterstattung» schuldig gemacht; dieses erst seit dem Aufkommen der sozialen Medien von der Rechtssprechung berücksichtigte Delikt bezieht sich vor allem auf vorverurteilende Berichte und Gerüchte über Straftaten und mögliche TäterInnen. Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein: In den beiden seemoz-Artikeln wurden keine frei erfundenen Falschbehauptungen aus dem Hut gezaubert. Und neu war die Thematik in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht: Der von uns beauftragte Freiburger Rechtsanwalt Hans-Albert Stechl (ver.di gewährte Rechtsschutz) wies die Kölner Medienkanzlei darauf hin, dass der Konflikt rund um die Betriebsratswahl in der Edeka-Baur-Filiale bereits vor der seemoz-Berichterstattung per ver.di-Pressemitteilung und durch Artikel im Südkurier öffentlich bekannt war. Stechl stellte auch klar, dass die Fakten «im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung (…) selbstverständlich noch weit umfänglicher und unter vielfältigem Beweisantritt vorgetragen» werden könnten.

Daraufhin zeigte sich Edeka Baur an einer «gütlichen Einigung» interessiert und verzichte auf «die außergerichtlichen Kostenansprüche von knapp 7000 Euro», so das Scheiben der Kölner Kanzlei vom 12. Mai. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass «die rechtsverletzenden Artikel nicht mehr veröffentlicht werden» (die wir vorübergehend offline gestellt hatten). Das wollten wir hedoch nicht hinnehmen. Also schickten wir – da die Kanzlei vor allem moniert hatte, dass die Gegenseite nicht gehört wurde – sowohl der Geschäftsführung von Edeka Baur als auch dem stellvertretenden Marktleiter Schneider und dem Betriebsrat Bodanstraße eine Reihe von Fragen mit der Bitte um Stellungnahme.

Lediglich die Firmenleitung meldete sich daraufhin zu Wort, wieder via Kölner Medienkanzlei. Neben den (erwarteten) Antworten – sie sind in den jetzt wieder öffentlich zugänglichen Artikeln vom 1. April und vom 20. April (siehe «Rücktritt und Neuwahl») enthalten – überraschte Anwalt Jörn Claßen am 11. Juni mit einem neuen Einwand: Da der Autor der seemoz-Beiträge Mitglied in der Gewerkschaft und als ehrenamtlich tätiger Vorsitzender des ver.di-Ortsvereins Medien+Kunst Konstanz sogar «Funktionär» sei, dürfe er nicht über einen Konflikt berichten, an dem ver.di beteiligt ist – und verwies auf den Pressekodex Ziffer 6. Diesem zufolge hat ein Journalist, der nebenbei «eine Funktion beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder einem Wirtschaftsunternehmen» ausübe, auf «eine strikte Trennung dieser Funktionen» zu achten. Sonst würde das Ansehen der Presse beschädigt. Am Schluss seines Schreibens fügte der Anwalt hinzu, dass sein Schreiben «nicht zur Veröffentlichung bestimmt» sei und alle darin enthaltenen «Informationen nur zu Ihrem Hintergrundverständnis erfolgen».

Unser Anwalt Hans-Albert Stechl bewertete diese Auslegung der Medienkanzlei von Ziffer 6 des Pressekodexes daraufhin als «vollkommen sach- und praxisfremd» und fragte in seinem Gegenschreiben, ob dann auch eine Katholikin nicht über Bischof Woelki oder ein Mitglied des SC Freiburg nicht über dessen Spiele berichten dürfe. Außerdem hielt er fest, dass dem Ansehen der Presse nicht die seemoz-Berichterstattung schade, sondern dieser «ganz ungeschminkten Versuch Ihrer Mandantschaft, meinen Mandanten publizistisch zum Schweigen zu bringen.» Und setzte Edeka Baur eine Frist zur Beantwortung seines Schreibens. Andernfalls werde seemoz die von der Kanzlei übersandten Antworten auf unsere sachbezogenen Fragen «für eine weitergehende Berichterstattung verwenden».

Diese Frist lief am 23. Juni ab. Seither haben wir nichts mehr gehört. (pw)

P.S.: Eine Zusammenfassung der verschiedenenen Beiträge über die Vorgänge bei Edeka-Baur bietet die Online-Zeitung Kontext.