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Deutschland: Der Bundespräsident in Sant'Anna

Billige Entschuldigung

27. März 2013 | Endlich bekenne sich ein deutscher Repräsentant zur deutschen Schuld, hiess es in vielen Medien. Doch es gab nur Sprüche.

So einfach kann man sich herausreden. Das Verbrechen «schreit bis heute zum Himmel», sagte der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck, als er am Sonntag im italienischen Dorf Sant'Anna di Stazzema der Opfer eines Naziverbrechens gedachte. An diesem Ort sei «Recht massiv verletzt und Menschenwürde mit Füssen getreten» worden, erläuterte Gauck in Anwesenheit des italienischen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano. Dabei wurde mehr als nur die Menschenwürde getreten: In Sant'Anna (Region Toskana) richteten Einheiten einer deutschen SS-Panzergrenadierdivision am 12. August 1944 ein Blutbad an. Sie trieben über 500 Zivilpersonen zusammen – fast ausschliesslich Alte, Frauen und Kinder – und ermordeten sie mit Handgranaten und Feuerwaffen. Es war nach Marzabotto das zweitgrösste Blutbad, das die Wehrmacht in Italien anrichtete.

Die Details dieses Massakers sind auf der Website «Gedenkorte Europa» des Studienkreises Deutscher Widerstand nachzulesen. Sie listet Orte auf, an denen Nazideutschlands Truppen Lager unterhielten, Kriegsverbrechen begingen und wo Widerstandsaktionen gegen ihr Besatzerregime stattfanden. Die Liste wird laufend um Gedenkorte in Frankreich und Italien ergänzt; demnächst sollen auch Orte in Griechenland berücksichtigt werden.

Die Website beschreibt auch, was später geschah. Die Mörder von Sant'Anna blieben unbehelligt. Dass «Täter nicht bestraft werden können, weil die Instrumente des Rechtsstaats es nicht zulassen», sei zutiefst bedauerlich, sagte Gauck am Wochenende. Dabei hatte das Militärgericht von La Spezia 2005 zehn SS-Angehörige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch Deutschland verweigert bis heute ihre Auslieferung – und lehnt eine Entschädigung ab. Als auf Druck von Überlebenden und Angehörigen italienische Gerichte die Bundesrepublik zu einer hohen Entschädigung verurteilten, verklagte Deutschland 2010 Italien vor dem Internationalen Gerichtshof – und gewann.

Die eigenen Ermittlungen, sechzig Jahre nach der Tat erst eingeleitet, stellte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Oktober 2012 ein (siehe dazu den Beitrag in der WOZ). Weil eine individuelle Schuld nicht nachweisbar sei. Sie hatte auf Beweise aus Italien verzichtet. (pw)