Kapital & Arbeit: Unzulässige Einmischungen

«Und dann brach der Krieg aus»

1. April 2021 | Gewerkschaft gegen Betriebsrat – diese Konstellation gibt es nicht oft. Und doch standen beide am Montag vor dem Arbeitsgericht Radolfzell, weil ver.di eine Betriebsratswahl für ungültig erklären will.

Wer kennt sie nicht, die Märkte von Edeka Baur, die mit Slogans werben wie «Wir lieben Lebensmittel» oder «Wir gestalten heute die Zukunft von morgen»? Wer hat nicht schon einmal einen der elf Märkte besucht, die das Unternehmen und seine rund 700 Beschäftigten in der Region betreiben? Innerhalb des Edeka-Imperiums – 1898 als Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler in Berlin gegründet – steht das Unternehmen des selbständigen Kaufmanns Norbert Baur weit oben. Und sie wächst beständig: Demnächst sollen noch Filialen unter anderem in Gailingen und Salem dazukommen.Die bundesweite Edeka-Genossenschaft gilt zusammen mit ihrer Discounter-Tochter Netto als größter deutscher Lebensmittelkonzern: 2019 erwirtschafteten die rund 380.000 Beschäftigten der sieben Großhandelsbetriebe und den von selbständigen Kaufleuten geführten Märkte einen Umsatz von 56 Milliarden Euro. Die Großbetriebe zahlen zumeist halbwegs anständige Löhne, da sie sich an den mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag des Einzelhandels halten, in dem eine Regelarbeitszeit von 37,5 Wochenstunden festgeschrieben ist.

Nicht so das Konstanzer Unternehmen mit Sitz in der Reichenaustraße. Hier wird nach Gusto des Chefs entlohnt – eine Einschätzung, die das Unternehmen jedoch energisch bestreitet: „Das Lohnsystem ist fair und transparent“, heißt es in einer Stellungnahme.. «Bei Edeka Baur liegen die Löhne und Gehälter um bis zu dreißig Prozent unter denen von tarifgebundenen Unternehmen», sagt Markus Klemt, der für den Handel zuständige ver.di-Sekretär in der Region. Beispiele bestätigen diese Einschätzung. Da ist etwa eine seit über zehn Jahren bei Edeka Baur tätige Fachkraft, die in Vollzeit 2200 Euro brutto im Monat nach Hause bringt; in einem Tarifunternehmen wie etwa Kaufland würde sie hingegen rund 2700 Euro verdienen – und müsste zudem nicht (wie bei Baur) 40 Stunden in der Woche arbeiten, sondern 37,5. Oder der langjährige Beschäftigte, der brutto auf gerade mal 2000 Euro kommt, obwohl ihm als Vollzeitkraft bei Eingruppierung nach Tarifvertrag ebenfalls rund 2700 Euro zustehen würden.

Zudem sind Lohnerhöhungen offenbar nicht die Regel: Eine Verkäuferin erzählt, dass sie seit 2013 für das gleiche Entgelt arbeiten müsse. Auch das im Tarifvertrag festgelegte Urlaubsgeld (50 Prozent des Monatslohns) spart sich Edeka Baur, ebenso das Weihnachtsgeld, das in Tarifbetrieben 62,5 Prozent eines Monatslohns ausmacht. Nur wer eine Mindestwartezeit erfüllt, bekommt zum Jahresende eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Gratifikation ausbezahlt: maximal 1000 Euro für Vollzeitkräfte, Teilzeitarbeitende anteilig. Um eine Stellungnahme gebeten, konkretisiert die Geschäftsleitung, dass „alle Mitarbeiter nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie (Gratifikation) in Höhe von 50 Prozent des Bruttogehalts“ bekämen. „Zusätzlich erhalten Mitarbeiter Vorteile wie z.B. ganzjährig zehn Prozent Rabatt auf Produkte aus dem Sortiment, vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge.“ Dass in einem tarifgebundenen Betrieb das Weihnachtsgeld höher ausfällt und zudem Urlaubsgeld gezahlt wird, bestreitet die Geschäftsleitung nicht.

Nach der Ankündigung der Rausschmiss

Doch Edeka Baur knausert nicht nur beim Entgelt, sondern auch bei den gesetzlich verbrieften Rechten seiner Angestellten. So gab es im Unternehmen lange Zeit kaum eine Belegschaftsvertretung in Form von Betriebsräten. Nur in Friedrichshafen handelte es sich vor einigen Jahren mit der Übernahme einer Filiale des Unternehmens Marktkauf einen Betriebsrat ein, der bis heute existiert (obwohl dessen Vorsitzender bald mit Kündigungen überzogen wurde). Aber in Konstanz oder den anderen umliegenden Baur-Filialen? Fehlanzeige.

Das änderte sich erst Ende vergangenen Jahres, als Belegschafts- und Gewerkschaftsmitglieder der Filiale in der Bodanstraße beschlossen, einen Betriebsrat zu gründen. Ausschlaggebend dafür waren einige Vorfälle, wie Beschäftigte berichten. So habe es einige Ungereimtheiten bei der Einführung der Kurzarbeit gegeben. «Statt ihren Vorschlag auf einer Betriebsversammlung zu präsentieren, hat die damalige Marktleitung jeden und jede von uns einzeln ins Marktleiterbüro gerufen und eine vorbereitete Erklärung über die Zustimmung zur Kurzarbeit unterschreiben lassen», erinnern sich einige VerkäuferInnen. Zum Teil habe man nicht einmal genau gewusst, was da unterzeichnet wurde. Diese Aussage von Beteiligten lässt die Geschäftsleitung nicht gelten. „Mitarbeiter (…) wurden vor Abgabe der Erklärung zur Kurzarbeit ausführlich aufgeklärt“, lässt sie über eine Anwaltskanzlei mitteilen: „Für die Aufklärung wurden die Mitarbeiter sogar einzeln in das Marktleiterbüro gebeten.“ Diese „wussten oder hätten in jedem Fall aufgrund der ausführlichen Erklärung wissen können, worum es geht“. Beteiligte schildern die „Aufklärung“ allerdings anders.

Unfrewillige Versetzung?

Überhaupt sei der Druck groß gewesen. So habe man einer langjährigen Führungskraft an der Bedienungstheke mitgeteilt, dass man sie nicht mehr im Betrieb haben wolle: Sie könne entweder als normale Verkäuferin in eine andere Filiale wechseln oder das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung beenden. Die so eingeschüchterte Person akzeptierte schließlich die Versetzung. «Das wäre mit einem funktionierenden Betriebsrat nicht passiert», sagt Klemt. (Daraufhin befragt, entgegnet die Edeka-Baur-Geschäftsleitung, dass der Stellenwechsel „freiwillig und ohne Druck“ erfolgt sei.)

Und so beschlossen beherzte Beschäftigte, das vom Gesetz vorgesehene Prozedere anzugehen: Einberufung einer Versammlung zur Bestimmung eines Wahlvorstands, Wahl des Wahlvorstands, Aufstellung einer oder mehrerer Wahllisten, Wahl des Betriebsrats (bei dieser Betriebsgröße fünf Personen), Konstituierung des Betriebsrats. Doch einfach war das nicht: Kaum hatte ver.di-Sekretär Klemt Anfang November dem Firmenchef Baur den Beschluss mitgeteilt, erhob dieser Einspruch: Eine Wahlversammlung sei unter Corona-Bedingungen nicht möglich, außerdem stehe das Weihnachtsgeschäft an, er dringe auf Verschiebung. Darauf gingen die GewerkschafterInnen jedoch nicht ein, hatten sie doch nach einiger Suche mit Hilfe der Stadtverwaltung den Bürgersaal für die Wahlversammlung mieten können, der die Einhaltung der Abstandsregeln erlaubte. Dort wählten am 25. November 18 Anwesende drei Verkäuferinnen in den Wahlvorstand.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Baur jedoch schon zum ersten Mal eingegriffen: Kaum war der Geschäftsleitung die geplante Betriebsratskündigung mitgeteilt worden, flatterte dem Hauptinitianten die Kündigung ins Haus. Dem langjährigen stellvertretenden Marktleiter war zuvor zwar mitgeteilt worden, dass er seine KollegInnen nicht über deren Rechte informieren dürfe und bei jeder Zuwiderhandlung 1200 Euro Strafe zahlen müsse – aber eine Abmahnung hatte er nie erhalten. Also klagte er mit Unterstützung der Gewerkschaft gegen den Rausschmiss, und bekam am 10. Februar 2021 recht. Er könne keine Gründe für diese Kündigung erkennen, urteilte Arbeitsrichter Carsten Teschner.

Rückzieher und Schmähplakate

Mit der versuchten Entlassung war der Ton gesetzt für das, was folgen sollte. Denn kaum hatte der Wahlvorstand seine Arbeit aufgenommen und die Betriebsratswahl in acht Sprachen ausgeschrieben, «ging der Krieg los», wie Klemt sagt. Mitte Dezember veröffentlichte der Wahlvorstand eine Vorschlagsliste mit den Namen all jener, die für die Betriebsratwahl der Filiale an der Bodanstraße kandidieren wollten. Doch dabei blieb es nicht lange: Innerhalb von zehn Tagen zogen vier Belegschaftsmitglieder ihre Kandidatur zurück: Sie würden jetzt «lieber neutral bleiben» beziehungsweise «lieber doch nicht kandidieren», sollen sie dem überraschten Wahlvorstand erklärt haben.

Kurz nach Weihnachten tauchte plötzlich eine zweite Liste auf, für die Johannes Schneider, einer der drei stellvertretenden Marktleiter, Unterschriften gesammelt hatte. Und auf dieser neuen Liste namens «Future» standen neben ihm und einer weiteren stellvertretenden Marktleiterin die Namen von zwei der vier Beschäftigten, die zuvor auf der bisherigen Einheitsliste kandidiert hatten – Frau S. und Herr A. Was mag sie, die eigentlich neutral bleiben wollten, zum Seitenwechsel bewogen haben? Einen möglichen Grund erfuhr die Belegschaft während den Wahlveranstaltungen der «Future»-Liste: Frau S., die als Teilzeitkraft arbeitet, war nun fürs Qualitätsmanagement und als Ausbildungsbegleiterin vorgesehen. Und Herr A., der bisher vor allem Regale auffüllte und ab und zu an der Kasse aushalf, war zum Kassenleiter in spe aufgestiegen. Waren diese Beförderungen tatsächlich schon länger geplant, wie die Geschäftsleitung später behauptete?

Man habe, so erläutert die Edeka-Baur-Leitung, bereits im August 2020 beschlossen, „dass man Frau S. für das Qualitätsmanagement fortbilden werde“, auch ihre Stundenzahl sei „weit vor der Betriebsratswahl“ erhöht worden. Allerdings konnte „bedingt durch die Corona-Situation diese Fortbildung noch nicht stattfinden“. Auch Herrn A., ließ die Geschäftsführung über ihre Anwälte mitteilen, „wurden keine Vorteile gewährt, die auch nur ansatzweise im Zusammenhang mit den Betriebsratwahlen stehen“. Er werde „aufgrund positiver Beurteilungen im Kassenbüro eingearbeitet“. Im Betrieb war während des Wahlkampfs – so Zeugen – davon nichts bekannt.

Wer im Laden das Sagen hat, erlebte auch eine eher unfreiwillige „Future”-Kandidatin, die – so erzählen KollegInnen – von Schneider gar nicht erst gefragt worden sei, als er sie auf die Liste setzte. Das sei eine falsche Information, schreibt die Geschäftsleitung, doch Beteiligte sehen das anders. Auch andere Begebenheiten sind umstritten. So hört man in der Belegschaft, dass die chefnahe «Future»-Liste laut Informationen aus dem Betrieb ihre als «Informationsveranstaltung» etikettierten Werbeversammmlungen während der Arbeitszeit und an mehreren Tagen abhalten; den Aktiven der ver.di-nahen Liste «Auf Augenhöhe» sei genau dieses jedoch verboten gewesen. Dem widerspricht die Edeka-Baur-Leitung: Die Informationsveranstaltungen seien „nicht in der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit der beteiligten Personen“ erfolgt, konkret hätten sie „zwischen 12 und 14 Uhr, den endenden und beginnenden Schichten“ stattgefunden. Belegschaftsmitglieder, die das Geschehen vor Ort verfolgten, erinnern sich da anders.

Außerdem habe die Marktleitung trotz Protest tagelang ein Werbeplakat der «Future»-Liste hängen, das – von wem auch immer – mit gewerkschaftsfeindlichen Parolen («ver.di = nichts als Hetze») versehen worden war (siehe Bild).

Baurs Triumph und fünf weitere Kündigungen

War es der unfaire Wahlkampf, in den sich (rechtswidrig) immer wieder der Anwalt der Geschäftsleitung, Manfred Schneider (nicht verwandt mit Johannes Schneider) einmischte? War es die Angst um den Arbeitsplatz? Lag es am Desinteresse der studentischen MinijobberInnen, die noch nie was von Gewerkschaften gehört hatten oder nichts damit zu tun haben wollten? Jedenfalls ging die Betriebswahl am 25. Januar mit 29 Stimmen für die «Future»-Liste gegen 16 Stimmen für «Auf Augenhöhe» zu Gunsten der unternehmensnahen Liste aus, deren VertreterInnen drei der fünf Sitze gewannen.

Mit diesem Erfolg gab sich die Firmenleitung allerdings nicht zufrieden. Denn da war ja noch das neu gewählte Betriebsratsmitglied, dem als Initiator der Betriebsratsgründung ursprünglich gekündigt worden war und dessen Entlassung das Arbeitsgericht am 10. Februar annulliert hatte. Er fand am Tag nach dem Gerichtsurteil gleich zwei neue Kündigungsschreiben von Baur im Briefkasten. Die dritte (fristlose) Kündigung überreichte Baurs inzwischen ausgetauschter Anwalt Schneider dem ver.di-Mitglied persönlich auf dem Weg zur konstituierenden Betriebsratssitzung. «Er wollte, dass ich die Entlassung sofort unterschreibe und erteilte mir im Namen des Arbeitgebers Hausverbot», sagt der geschasste Betriebsrat Das habe er natürlich abgelehnt. Das vierte Kündigungsschreiben folgte eine Woche später. Da aber jetzt ein Betriebsrat existierte, der Entlassungen zustimmen muss, schickte das Edeka-Baur-Management bald darauf eine fünfte Kündigung raus, die vom Betriebsrat gleich auf der ersten Sitzung mit der Stimmenmehrheit der drei «Future»-VertreterInnen durchgewunken worden war.

Union-Buster: Baurs neue Vertretung

Was nützt der Edeka-Belegschaft in der Bodanstraße eine Interessenvertretung, an deren Spitze zwei Leute aus der Marktleitung stehen? Welchen Handlungsspielraum hat ein Betriebsrat, wenn dessen Vorsitzenden die Firmenleitung über Tagesordnungsanträge und Beschlussvorlagen der beiden „Auf Augenhöhe”-Mitglieder informiert? Das fragen sich die Gewerkschaftsmitglieder bei Baur. Deshalb und wegen der Unregelmäßigkeiten rund um die Wahl beantragte der Konstanzer ver.di-Rechtssekretär Rolf Schützinger vor dem Arbeitsgericht Radolfzell, die Betriebsratswahl für ungültig zu erklären.

Doch die Güteverhandlung vor dem Radolfzeller Arbeitsgericht am 29. März war schnell vorbei. Der Anwalt des Unternehmens und des Betriebsrats, Markus Weron, war extra aus Karlsruhe angereist und konnte keinen Grund für eine Neuwahl erkennen; ver.di hingegen hatte eine 36-seitige Klageschrift mit 57 Anlagen vorgelegt. Ein Kompromiss, das sah auch Richter Carsten Teschner, war da nicht möglich – und so schlug er für das ordentliche Verfahren einen Termin im Juni oder Juli vor.

Bemerkenswert ist Baurs neue Rechtsvertretung: Der eigens aus Karlsruhe angereiste Weron gehört zur Kanzlei Schreiner + Partner, die bundesweit für ihr «Union-Busting», ihr Vorgehen gegen Gewerkschaften und Betriebsräte, bekannt ist. «Schreiner + Partner» schreiben beispielsweise Elmar Wiegand und Werner Rügemer von der Aktion arbeitsunrecht.de in ihrem Buch «Die Fertigmacher», «sind der eindeutige Marktführer im Segment der explizit und offen als Betriebsrats- und Gewerkschaftsfeinde auftretenden Anwälte und Berater.» Ein «Alleinstellungsmerkmal von Schreiner», heißt es in einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung mit dem Titel «Union-Busting in Deutschland» sei «vor allem das offene Vorgehen und ein aggressiver Stil». Und das nicht nur vor Gericht. Weron etwa bietet auf der Website der Kanzlei Seminare an zu Themen wie «Arbeitsrechtliche Instrumente in Krisenzeiten – von der Änderung der Arbeitsbedingungen bis zur Kündigung» oder «Störenfriede im Betrieb – so trennen Sie sich von schwierigen Mitarbeitern». Es dürfte also noch einiges zukommen auf die Baur-Beschäftigten.

Und in Sachen Betriebsrat ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. (pw)